Werden Gegenstände des Privathaushaltes durch Einsteigen, Eindringen oder Einbrechen entwendet oder beschädigt, greift man zur Hausratversicherung. Dabei muss das Betreten der Wohnung durch Einbruch mittels falscher Schlüssel oder mithilfe von Werkzeugen stattgefunden haben. Auch wenn durch Gewaltanwendung oder durch die Androhung einer Gewalttat Sachen entwendet werden, greift der Versicherungsschutz der Hausratversicherung ein.