Werden Gebrauchs-, Einrichtungs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes durch einen Brand, einen Blitzschlag, eine Explosion oder eine Implosion beschädigt oder zerstört, so bietet die Hausratversicherung den passenden Versicherungsschutz. Als Brand definieren die Versicherungsgesellschaften als ein Feuer, welches ohne erkennbaren Brandherd ausgebrochen ist und / oder sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.