Eine der versicherten Gefahren bei der Hausratversicherung ist Feuer in Form eines Brandes. Als Brand wird ein Feuer definiert, das sich von alleine ausbreiten kann und das ohne bestimmungsgemäßen Brandherd entstanden ist. Weitere Unterkategorien eines Feuers, wie eine Explosion infolge von austretenden Gasen oder Dämpfen, ein Blitzeinschlag oder eine Implosion sind hier mitversichert.