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Sterbegeldversicherung - fünf Fakten im Überblick: Schönvermögen

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Schönvermögen

Die Sterbegeldversicherung zählt zum sogenannten Schonvermögen. Dies bedeutet, dass im Falle einer Beantragung von Sozialleistungen, nicht auf das angesparte Guthaben zugegriffen wird. 


 
 

 
 

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