Der Versicherungsschutz kann je nach den Bedingungen des jeweiligen Instituts gewissen Obliegenheiten unterliegen. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bestimmte Regelungen einhalten muss, um im Falle eines Schadens den vollen Ersatz zu erhalten. Ein Beispiel dafür ist, dass ein versichertes Fahrrad nachts in einem versperrten Keller aufbewahrt werden muss. Das gleiche gilt auch für Wertpapiere. Ab einer bestimmten Summe kann es sein, dass diese in einem geeigneten Safe gelagert werden müssen um im Falle eines Diebstahls die vereinbarte Entschädigung zu erhalten.