Nach § 1 und 4 des Pflichtversicherungsgesetzes muss für jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. In der Schweiz wird sie als Motorfahrzeughaftpflichtversicherung bezeichnet. Die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab die mit dem versicherten Fahrzeug einem Dritten zugefügt wurden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Halter diese Schäden zu verschulden hat, ob er diese fahrlässig verursacht hat, oder ob sich diese aus der Gefährdungshaftung ergeben. Die Gefährdungshaftung gilt verschuldensunabhängig und ergibt sich aus den Risiken, die ein Fahrzeug für die Umwelt darstellt.