Kreditinstituten können Sicherheiten vom Darlehensnehmer fordern, insbesondere wenn es um eine beträchtliche Summe und lange Laufzeiten geht. Deswegen wird oft ein Sicherungsvertrag zwischen der Bank und dem Kreditnehmer vereinbart. Als Gewährleistung für die Rückzahlung des Kredites gelten Personalsicherheiten (wie zum Beispiel der Schuldbeitritt oder die Bürgschaft) und Realsicherheiten (wie das Pfandrecht an beweglichen Sachen).