Unter die Bezeichnung Autoversicherung fallen die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Kaskoversicherung und die Insassen-Unfallversicherung. Verkehrsrechtsschutz-Versicherungen zählen zu den Rechtsschutzversicherungen. Beim Abschluss einer Autoversicherung sollte man auf eine ausreichende Deckungssumme achten. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme für Personenschäden beträgt gemäß §4 Pflichtversicherungsgesetz je Person 2,5 Millionen Euro. Im Falle der Verletzung oder des Todes mehrerer Personen beträgt sie 7,5 Millionen Euro. für Sachschäden beträgt die gesetzliche Mindestdeckungssumme 1,12 Millionen Euro. Da diese Beträge schnell erreicht sind, sollte die vertragliche Deckungssumme mindestens 100 Millionen Euro betragen.