Trotz der Liberalisierung der Gasmärkte und der Öffnung des Erdgasmarktes für neue Anbieter steigen die Preise vieler Versorgungsunternehmen weiter an. Ausgerechnet vor den Wintermonaten treffen bei vielen Verbrauchern Mitteilungen über bevorstehende Gaspreiserhöhungen ein. Dabei sind die Weltmarktpreise seit 2008 nahezu unverändert geblieben. Gasunternehmen sind verpflichtet auf eine bevorstehende Gaspreiserhöhung schriftlich hinzuweisen. Hiergegen kann der Kunde Widerspruch einlegen und diesen damit begründen, dass die Gaspreiserhöhung unzulässig oder unbegründet ist. Der Widerspruch ermöglicht dem Kunden spätere Rückzahlungen geltend zu machen.